Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß
§ 1 Absatz 3 Erste SprengV
Prüfungsinhalt
In der Prüfung der Fachkunde sind ausreichende Kenntnisse nachzuweisen
Zudem müssen waffenrechtliche Grundkenntnisse hinsichtlich der Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein, Kennzeichnung von Waffen nachgewiesen werden.
Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Der Antrag ist an den vom Bewerber ausgewählten Prüfungsausschuss zu richten. Für die Antragstellung ist ein Formular, welches beim Prüfungsausschuss erhältlich ist, zu verwenden. Die im Formular bezeichneten Unterlagen sind dem Antrag beizufügen. Die Ablichtung des amtlichen oder vom DMYV oder DSV ausgestellten Sportbootführerscheines oder sonstigen Befähigungsnachweises, deren Vorlage Voraussetzung für spätere Ausstellung des Fachkundenachweises ist, kann nachgereicht werden.
Der Antrag muss dem Prüfungsausschuss spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen. Der Bewerber muss am Prüfungstermin das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Prüfungsverfahren
Die Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens und dem Nachweis der sicheren praktischen Handhabung von Seenotsignalmitteln. Die im Fragebogen enthaltenen Fragen sind Bestandteil des Fragen- und Antwortenkatalogs
Vor Beginn der Prüfung hat der Bewerber seine Identität anhand eines amtlichen Dokuments, in der Regel des Personalausweises, nachzuweisen.
Bei Täuschungsversuch oder Störung des Prüfungsablaufs wird der Bewerber von der Prüfung ausgeschlossen. Seine Prüfung gilt jeweils als nicht bestanden.
Der 15 Fragen umfassende Fragebogen muss binnen 30 Minuten beantwortet werden.
Zum Nachweis der sicheren praktischen Handhabung von Seenotsignalmitteln muss der Bewerber von vier Aufgaben mindestens drei mit ausreichendem Ergebnis lösen.
Den Fragen- und Antwortenkatalog finden sie im Bereich Download.